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Eingruppierung

- Zeitgemäße Tarifverträge und betriebliche Praxis -

 

 

Über 100 Kolleginnen und Kollegen sind am 24. Juni 2010 in Schwerte zur Jahresveranstaltung des Landesbezirks NRW gekommen. Thema: Eingruppierung. Das große Interesse am Thema zeigt: Es gibt Handlungsbedarf.



Den sieht auch NGG-Vize Claus-Harald Güster. Er wirbt für eine offensive Entgeltpolitik. "Wir müssen die Veränderungen im Betrieb zum Thema machen. Wir müssen den Erneuerungsbedarf den Arbeitgebern deutlich machen. Und wir müssen die tariflichen Regelungen in den Betrieben durchsetzen. Gerade in der Eingruppierung zeigt sich: Tarif- und Betriebspolitik müssen Hand in Hand gehen."



Unsere Entgeltrahmentarifverträge sind eine gute Grundlage, um die Arbeit zu bewerten. Aber es gibt einen hohen Erneuerungsbedarf. Die Bewertungskriterien unserer Tarifverträge müssen nachvollziehbar sein. Tarifverträge sollen für Gerechtigkeit sorgen und sie sollen dem und der Einzelnen Entwicklungsmöglichkeiten geben. Ein positives Beispiel ist der erfolgreiche Neuabschluss des Entgeltrahmentarifvertrages für die Stärkeindustrie NRW in 2003.



Veränderungsbedarf sieht Güster vor allem auf Grund der zunehmenden Komplexität von Arbeitsaufgaben und -abläufen. Prozesswissen und soziale Kompetenz sowie hohe Flexibilität aufgrund des schnellen Wandels in der Arbeitswelt sind Stichworte, die sich in der tarifvertraglichen Arbeitsbewertung unzureichend wiederfinden.



Andererseits werden die Erneuerungsforderungen von NGG mit den Bestrebungen der Arbeitgeber gekontert, die die Reform von Tarifverträgen vor allem als Chance zur Senkung von Lohnkosten sehen wollen.



So müssen wir feststellen, dass wir in vielen Branchen noch keine einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge haben. Die alten Lohn- und Gehaltsgruppentarifverträge behandeln Arbeiter und Angestellte unterschiedlich und spiegeln die Vielfalt der Anforderungen viel zu wenig wieder.



Claus-Harald Güsters eindringlicher Appell: "Bei der Eingruppierung geht es ja nicht nur um ein oder zwei Prozent, sondern um deutlich mehr. Bitte diskutiert das Thema im Betrieb, in euren Regionsvorständen und tragt die Ergebnisse in die Tarifkommissionen."



In der Brauwirtschaft findet aktuell die Auseinandersetzung um einen neuen Entgeltrahmentarifvertrag statt. Dieser Konflikt wird die weitere Diskussion in der gesamten Ernährungsindustrie beeinflussen.



Antje Burmester, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, stellt die Möglichkeiten der Betriebsräte beim Thema Eingruppierung sehr anschaulich dar. "Eingruppierung ist ein Kernbereich der Mitbestimmung, der Gesetzgeber will, dass die Betriebsräte hier Einfluss nehmen. Betriebsräte sollen höhere Gewähr bieten, dass Tarifverträge in der Praxis umgesetzt werden. Also: Lesebrille auf und ab in den Tarifvertrag, da ist vieles geregelt." so Burmester.



Die Betriebsräte diskutieren viele Anregungen und auch Anforderungen an NGG:

 

 

"Wir scheitern oft schon am Versuch, vom Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung zu bekommen. Es würde uns helfen, wenn unser Anspruch auf Stellenbeschreibungen im Tarifvertrag geregelt würde."


"Gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe lassen sich die Beschäftigten oft mit niedrigen Tarifgruppen und hohen außertariflichen Zahlungen abspeisen. NGG sollte die Bedeutung der Eingruppierung für die Jahressonderzahlung, das Urlaubsgeld und die Berechnung von Überstunden immer wieder betonen."


"Die hohe Arbeitslosigkeit wird von Arbeitgebern ausgenutzt, um niedriger einzugruppieren. Besonders dramatisch ist dies bei der Übernahme von Auszubildenden. Wenn es im Tarifvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, wird ihnen die Facharbeitergruppe verweigert."


"Wenn wir den Arbeitgeber auf die Entgeltdifferenz zwischen Männern und Frauen ansprechen, dann antworten uns die Geschäftsführer: Das ist in Deutschland so üblich."


"Der Gesetzgeber hat den Betrieben vermehrt Verantwortung übertragen, z. B. im Bereich von Lebensmittelhygiene. Diese wird an die Mitarbeiter nach unten delegiert, der einzelne trägt mehr Verantwortung und haftet teilweise mit seiner/ihrer Unterschrift. Dieses wird in unseren Tarifverträgen nicht honoriert."
 
 

Uwe Bensch, Arbeitswissenschaftler von der Technologieberatungsstelle (TBS) in NRW bringt konkrete Beispiele für veränderte Anforderungen an die Arbeit:  "Betriebliche Fähigkeiten, flexible Einsetzbarkeit und Arbeitsqualität wachsen in hohem Maße bei vielen Mitarbeitern - und das schafft Mehr-Wert für den Betrieb! Man denke nur an die Beseitigung von Störungen und Planabweichungen, die heute ganz häufig ganz nach unten verlagert wurden. Aber längst nicht alles wird bei der Eingruppierung wert-geschätzt." Er empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter zu beteiligen. Fragt nach, was sie tun, wie sie ihre Aufgabe und Wertigkeit für den Betrieb sehen. Ihr werdet feststellen, dass vieles nicht in der "Stellenbeschreibung" steht.



Der NGG-Landesbezirksvorsitzende Thomas Gauger zum Abschluss:

 

 

"Eine Tagung allein reicht nicht aus, um Bewegung zu entwickeln. Wir müssen mit den bestehenden Tarifverträgen offensiv werden und die Personalabteilungen beschäftigen. Denn Tarifverträge sind Machtfragen. Dafür brauchen wir die Diskussion mit den Arbeitgebern. Die müssen einen Handlungsdruck spüren. Tarif gibt es nur aktiv."



NGG wird die Betriebsräte beim Thema Eingruppierung stärker unterstützen. Das beginnt bei fachkompetenter Beratung in betrieblichen Konflikten, geht weiter über die Ermöglichung des Erfahrungsaustausches und Qualifizierung, z. B. in Workshops und wir werden das Ziel ansteuern, bessere Tarifverträge durchzusetzen.



 

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